Zuständigkeiten liegen allein bei der Autobahn GmbH des Bundes – Seit 2015 mit Thematik befasst – zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten gesucht
Nettersheim. Im Fall der Einleitung von Oberflächenwasser in den Genfbach bei Nettersheim hat sich nun der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete an Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing gewandt und um Unterstützung gebeten. Die Anwohner des Genfbachs, der durch Nettersheim fließt und in die Urft mündet, haben immer wieder mit Überschwemmungen zu kämpfen, besonders dramatisch in Folge der Hochwasserereignisse vom Juli 2021. Von der Autobahn 1 wird das Oberflächenwasser in den Bach geleitet, weshalb die Autobahn GmbH des Bundes der Ansprechpartner für das Problem ist.
„In der Unterstützung durch den Bundesverkehrsminister sehe ich einen gangbaren Weg, wie die Situation für alle Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden kann“, so Voussem. Da die Zuständigkeiten für Autobahnen seit dem ersten Januar 2021 vom Land NRW auf den Bund übergegangen sind, hat die Landespolitik hier keine Kompetenzen mehr. Um die Situation dennoch schnell und lösungsorientiert zu klären, hat sich Voussem nun mit der Bitte um Unterstützung an den Bund gerichtet.
Bereits im Jahr 2015 hatte sich Voussem an den damaligen NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) gewandt und um eine Lösung gebeten. Auch eine Kleine Anfrage wurde dazu von Voussem verfasst. „Passiert ist damals vom SPD-Verkehrsminister leider nichts“, so Voussem (Drucksache 16/8332).
Von Seite der Gemeinde Nettersheim konnten mit der Autobahnniederlassung Krefeld seit dem Jahr 2018 bereits erste zielführende Gespräche geführt werden, wobei gemeinsame Rückhaltemaßnahmen zur Verbesserung der Situation in Aussicht gestellt wurden. Mögliche Retentionsflächen könnten von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls wurde eine gemeinsame Studie für hydrologische Untersuchungen am Genfbach in Verbindung mit der Entwässerung der A1 in Auftrag gegeben. Ende Oktober 2021 fand ein weiteres Abstimmungsgespräch statt, diesmal mit der nun zuständigen Autobahn GmbH des Bundes. Entgegen dem bisherigen Verfahrensstand sind nun seitens der Autobahn GmbH keine nachgelagerten Rückhaltemaßnahmen im Bereich der Einleitungsstellen der A1 mehr geplant. „Gleichwohl muss den Ursachen der Überflutung vor dem Hintergrund des schlimmen Hochwassers vom Juli vergangenen Jahres weiter mit Nachdruck nachgegangenen und Abhilfe geschaffen werden“, fordert Voussem eine langfristige und für alle Beteiligten annehmbare Lösung vom Bundesverkehrsminister.